Erste urkundliche Erwähnung (889)

Mit dem Jahr 889 trat Reken in das Licht der Geschichte ein. Wolfhelm von Olfen, dessen Herrschaftsbereich von Hamm bis Winterswijk und von Schermbeck bis Gescher reichte, wurde Bischof von Münster.
Es war die erste Unterstellung eines weltlichen Gebietes unter eine kirchliche Herrschaft innerhalb des damaligen Deutschen Reiches. 

Die Ratifizierung dieses Vertrages fand am Königshof zu Frankfurt unter König Arnulf statt, im Beisein der Erzbischöfe von Köln und Mainz, zahlreicher Äbte und vieler Großer des Reiches.

Am 18. Oktober desselben Jahres berief Wolfhelm eine Synode nach Münster ein, auf der die Domherren und die 40 Pfarrer des Bistums ihre Zustimmung zu dieser Schenkung gaben.
In der Schenkungsurkunde werden ein Liadgrim und ein Wido mit dem Haupthof „Recnon“ genannt.
Über die Zeit von 889 bis zum Beginn der fürstbischöflichen Herrschaft ist wenig bekannt.

Auszug aus der Original-Urkunde von 889, in der Reken (als Recnon) erstmalig erwähnt wird.

Die Urkunde (Übersetzung) beginnt mit folgendem Wortlaut:
„Im Namen Jesu Christi unseres Herrn!
Ich, Wolfhelm, unwürdiger Bischof, wünsche allen Bischöfen, Äbten und allen Gläubigen der hl. Kirche Gottes zu offenbaren, was ich zum Heile unserer Seele zu tun überlegt und mit Gottes Gnade vollbracht habe.
Ich erwog nämlich, mein väterliches Erbe dem göttlichen Dienst zu widmen, um hierdurch der Erlösung meiner und meiner Eltern und Brüder Seelen vorzusorgen.
Bevor ich inzwischen Bestimmtes überlegen konnte, traf mich eine schwere Krankheit. Ich hielt darum Rat mit meinen Brüdern Aldric und Wald und sehr vielen unserer Gläubigen und übergab die Kirche am Orte namens Ulfloa (Olfen) mitsamt dem Hofe und seinen Gebäuden, Ländereien und alle zum Hofe Gehörigen der Kirche des hl. Paulus zu Münster mit Vorbehalt, dass diese Übergabe an die Kirche zu Münster rechtsgültig bliebe, falls die Krankheit vor einem anderen Beschluss zum Tode führe.“

Am Ende der Urkunde werden die Ortschaften und Familien genannt, die in den Besitz der Kirche übergehen sollten. Dort heißt es abschließend:
„Wenn jemand jemals diese Schenkung annullieren würde, so soll er die Strafe der öffentlichen Verbannung erleiden […]
Verhandelt im Jahre der Menschwerdung unseres Herrn DCCCLXXXVIIII (889) im zweiten Jahre der Regierung unseres glorreichen König Arnulf, im Jahre 7 der Indikation.
Dies sind die Ortschaften und Namen der Familien. In Ulfloa (Olfen): Wendo und Balger. […] In Dulmenni (Dülmen): Marhard und Gebbo. In Bunblaron (Buldern): Hrodward. […] In Situnni (Haltern-Sythen): Wendi. In Hramesthorpe (Lippramsdorf): Embo, Landric und Thido. […] In Recnon (Reken): Liadgrim und Wido.“

Aus dieser Zeit bis zum Beginn der fürstbischöflichen Herrschaft ist nur wenig überliefert.

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